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EnEV UND ENERGIEAUSWEIS

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Ob EnEV-Nachweis für Wohn- oder Nichtwohngebäude, Neubau oder Bestandgebäude: Wir weisen die Einhaltung der Anforderungen nach Energieeinsparverordnung im Rahmen der Planung nach und bilanzieren Ihr Gebäude mit viel Erfahrung vom gesetzlich vorgeschriebenen Neubau-Niveau bis hin zum KfW 40+ Effizienzhausstandard.

In der Energieeinsparverordnung (EnEV) wurden die Heizungsanlagenverordnung und die Wärmeschutzverordnung zu einer gemeinsamen Verordnung zusammengeführt. Diese ist seit 2002 gültig und erweitert den bis dahin gültigen Bilanzierungsrahmen in zweifacher Hinsicht:

  • Zum einen werden mit der Einbeziehung der Anlagentechnikin die Energiebilanz auch die bei der Erzeugung, Verteilung, Speicherung und Übergabe der Wärme entstehenden Verluste berücksichtigt. Dadurch ist nicht mehr die dem Raum zur Verfügung gestellte Nutzenergie, sondern die an der Gebäudegrenze übergebene Endenergie relevant.
  • Zum anderen wird dieser Energiebedarf primärenergetisch bewertet, indem die durch Gewinnung, Umwandlung und Transport des jeweiligen Energieträgers entstehenden Verluste mittels eines Primärenergiefaktorsin der Energiebilanz des Gebäudes Beachtung finden. Damit kommt sie einer Ökobilanz deutlich näher.

Dieser erweiterte Rahmen ermöglicht es, in der Gesamtbilanz eines Gebäudes den Faktor Anlagentechnik und den Faktor baulichen Wärmeschutz in gewissem Maße miteinander zu verrechnen, also eine schlechte Wärmedämmung mit einer effizienten Heizanlage auszugleichen oder umgekehrt.

Die EnEV stellt erstmals auch Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz und ermöglicht die Berücksichtigung solarer Wärmegewinne.