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Luftdichtheitsprüfung

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Luftdicht bauen ist heute Stand der Technik

Die Luftdichtheitsprüfung ist in vielen Fällen vorgeschrieben, z. B. wenn eine Lüftungsanlage eingebaut oder die Dichtheitsprüfung im EnEV-Nachweis angesetzt wird.

Gründe für eine luftdichte Gebäudehülle sind:

  • Energieeinsparung
  • Sicherstellung der Behaglichkeit (keine Zuglufterscheinungen)
  • Dämmstoffe wirken durch die ruhende Luftschicht in der Konstruktion
  • Kein Feuchteeintrag in die Bauteilkonstruktion
  • Gut funktionierende Lüftungsanlage

Wir führen im Wesentlichen zwei Arten von Messungen durch:

1) Eine vorgezogene baubegleitende Messung. Diese Messung führen wir meist dann durch, wenn zum Beispiel die luftdichte Folie bereits eingebaut, aber noch nicht vom Trockenbauer mit Platten verkleidet ist. Der Vorteil einer vorgezogenen Messung im Bauzustand ist, dass undichte Stellen oft einfacher nachgebessert werden können als nach der Fertigstellung.

2) Die eigentliche Blower-Door-Messung nach DIN EN 13829 zur Überprüfung der Einhaltung Anforderungen wird erst im fertigen Nutzungszustand durchgeführt. Diese wird auch EnEVSchlussmessung genannt. Ob Bauunternehmen, Bauherr oder Handwerker der seine Qualität seiner Baumaßnahme überprüfen lassen will, wir prüfen die Dichtheit mit zwei eigenen unterschiedlich großen Messgeräten. Das kleine Messgerät Minneapolis von Blower Door GmbH verwenden wir für die Messung von Wohngebäuden
und das große für die Messung von Nichtwohngebäuden.