Förderung und Beratung
Die bundeseigene „Kreditanstalt für Wiederaufbau“ (KfW) finanziert und fördert das Bauen und den Kauf von energieeffizienten Häusern, energetische Sanierung und die Nutzung erneuerbarer Energien mit unterschiedlich hohen Zuschüssen. Als gelistete Energie-Effizient-Experten für Förderprogramme des Bundes erfahren Sie bei uns alles über die für Sie relevanten KfW-Programme. Wichtig ist es, dass Sie vor der geplanten Baumaßnahme oder Sanierung zu uns kommen, denn nur dann ist sichergestellt, dass die Fördermittel ordnungsgemäß beantragt und genehmigt werden.
Und noch ein Hinweis: Ohne Energie-Effizienz-Experten gibt es keine staatl. Förderung
Nachstehend zeigen wir Ihnen die meist genutzten Förderprogramme ohne Gewähr auf Vollständigkeit
Energieberatung für Wohngebäude
Energieberatung wird zum Beispiel in nachfolgenden Programmen gefördert unabhängig ob Sie konkrete Sanierungsmaßnahmen planen. Nutzen Sie zum Beispiel als Einstiegsberatung die nachfolgenden Beratungsdienstleistungen
Die Energieberatung der Verbraucherzentrale:
Die Verbraucherzentrale bietet zum Beispiel eine stationäre Beratung oder auch verschiedene Gebäude-Checks an. Gerne berät Sie hier Franz Lichtenauer, der als Energieberater für die Verbraucherzentrale unter Vertrag steht.
Bafa Vor Ort-Energieberatung für Eigentümer von Wohngebäuden sowie Wohneigentümergemeinschaften.
Die Energieberatung wird gefördert unabhängig ob Sie konkret Sanieren wollen. Diese Programme sind auch als Einstieg gedacht Hier erstellen wir einen Sanierungsfahrplan für Ihr Haus
Gerne beraten wir Sie, welches Beratungsprodukt für Sie am besten passt.
In Verbindung mit einem Förderprogramm
Wenn Sie eine Sanierung in Verbindung mit einem Förderprogramm 151,152,430 oder ein KFW Energieeffizienzhaus 55 oder 40 bauen wollen und das Programm 153 nutzen werden alle Energie- und Baubegleitungsleistungen die mit der energetischen Sanierung in Verbindung stehen mit 50 %, bis 4000 Euro pro Vorhaben bezuschusst.
Die Antragstellung übernehmen auf Wunsch wir für Sie, wir benötigen lediglich eine Vollmacht für die Antragsstellung von Ihnen. Von der Planung über die Baubegleitung bis zur Fertigstellung begleiten wir Ihr energetisches Sanierungsvorhaben.
Die KfW fördert den Neubau oder Ersterwerb
Die KfW fördert den Neubau oder Ersterwerb eines KfW-Effizienzhauses 55, 40 oder 40 Plus, und zwar beim Neubau: die Bau- und Baunebenkosten sowie die Kosten der Beratung, Planung und Baubegleitung und beim Kauf: den Kaufpreis für das Wohngebäude. Dieser KfW-Kredit unterstützt Sie auch bei der Umwidmung unbeheizter Nicht-Wohngebäude, zum Beispiel Scheunen, zu einem Wohngebäude.
Wir beraten Sie vorab gerne welcher Energieeffizienzhaus Standard bei einer umfassenden Sanierung möglicherweise erreicht werden kann.
Energieeffizienz Sanieren

Energieeffizienz Sanieren zum Effizienzhaus
Ob Neubau, umfassende Hausmodernisierung oder Schritt-für-Schritt-Sanierung. Wer die Effizienzhaus-Förderstufen der KfW kennt und nutzt, profitiert! Höhere Zuschüsse oder günstigere Zinssätze plus höheren Tilgungszuschüsse für einen Förderkredit. Mit einem KfW-Effizienzhaus spart man mehrfach. Zukünftig Jahr für Jahr Energie und Kosten und dank Förderung bereits bei den Ausgaben für Bau- und Modernisierung. Je energieeffizienter das Haus, desto besser das Effizienzhausniveau und umso besser auch die Förderkonditionen.
Welches Effizienzhaus sich für Sie rechnet, ermitteln wir für Sie .
Die KfW fördert die energetische Sanierung von Wohngebäuden, für die der Bauantrag oder die Bauanzeige vor dem 01.02.2002 gestellt wurde.
In der Zuschussvariante (430) erhalten Sie, je nach Effizienzhausstandard für Ein- und Zweifamilienhäuser zwischen 30.000 bis 48.000 Euro Zuschuss pro Wohneinheit.
In der Kreditvariante (151) erhalten Sie ebenfalls einen Tilgungszuschuss.
Und zwar zwischen 30.000 bis 48.000 Euro Zuschuss pro Wohneinheit bei einem momentanen Zinssatz von 0,75 % effektiv. Die Anzahl der Wohneinheiten spielt hierbei keine Rolle
Energetische Sanierung Einzelmaßnahmen

Auch kleinere Umbau- und Sanierungsmaßnahmen werden von der KfW gefördert.
Es lohnt sich also immer, selbst bei einzelnen Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen zu uns zu kommen. Wir nehmen uns Zeit, Sie zu beraten und die entsprechende Förderung zu beantragen.
Energetischen Einzelmaßnahmen im Überblick:
- Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen, Keller- und Geschossdecken
- Erneuerung der Fenster und Außentüren
- Erneuerung oder Optimierung der Heizungsanlage
- Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage
Um förderfähig zu sein, müssen diese Einzelmaßnahmen bestimmte technische Mindestanforderungen erfüllen, die wir für Sie prüfen. Neben der eigentlichen Sanierung werden auch Baunebenkosten, Wiederherstellungskosten , Beratungs-, Planungs- und Baubegleitungsleistungen gefördert
In der Zuschussvariante (430) erhalten Sie bei Einzelmaßnahmen zwischen 30.000 und 48.000 Euro Zuschuss pro Wohneinheit.
In der Kreditvariante (152) erhalten Sie einen Tilgungszuschuss bei Einzelmaßnahmen von 20 % Ihrer förderfähigen Kosten, bis zu 10.000 Euro für jede Wohneinheit.
Optimierung der Heizungsanlage (Wärmeerzeuger auf Basis des Energieträgers Öl werden nicht mehr gefördert.)
Lassen Sie sich Ihre Förderchancen nicht entgehen!
Barrieren abbauen, Altersgerecht umbauen, Einbruchschutz…
Auch wenn wir in Sachen Energieeffizienz unterwegs sind, so kennen wir uns doch auch in oben genannten Bereichen aus. Wir haben einen Blick dafür und weisen Sie auf evtl. Fördermöglichkeiten hin. Sie brauchen zwar nicht zwingend einen Energieberater für die Beantragung. Wir helfen Ihnen aber gerne und übernehmen auch die Antragsstellung und Abwicklung für Sie.
Lassen Sie sich Ihre Förderchancen nicht entgehen!
Heizen mit Erneuerbaren Energien
Das BAFA fördert seit 01.01.2020 die Installation von umweltschonenden Heizungssystemen auf Basis nachwachsender Rohstoffe unter anderem Pelletöfen und Hackschnitzelöfen, Kombinationskessel und Scheitholz-Vergaserkessel.
In Neubauten werden Solarkollektoranlagen mit 30% der förderfähigen Kosten und Biomasse- sowie Wärmepumpenanlagen mit 35% der förderfähigen Kosten gefördert, sofern sie die entsprechenden technischen Mindestanforderungen erfüllen.
In bestehenden Gebäuden, d. h. solchen, in denen zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits seit mehr als 2 Jahren ein Heizungs- bzw. Kühlsystem in Betrieb genommen war, das ersetzt oder unterstützt werden soll, werden gefördert: Solarthermieanlagen bis zu 30% der förderfähigen Kosten und Biomasse- sowie Wärmepumpenanlagen mit 35 % der förderfähigen Kosten.
Die Antragstellung muss vor Beginn der Maßnahme erfolgen.
Neues zum 10.000 Häuserprogramm
Der Programmteil EnergieSystemHaus wird zum 31. Januar 2020 eingestellt und nicht fortgeführt. Das 10.000-Häuser-Programm wird weiterentwickelt, um inhaltlich neue Schwerpunkte zu setzen. Abhängig von der weiteren Entwicklung der Förderangebote auf Bundesebene wird das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie im Laufe des Jahres neue Förderschwerpunkte erarbeiten.
Das PV-Speicher-Programm wird in der bisherigen Form unverändert fortgeführt
Zu weiteren Informationen beraten wir Sie gerne