Neubau und Sanierung Nichtwohngebäude
Die LfA Förderbank Bayern und die KfW fördert den energieeffizienten Neubau und die energetische Sanierung gewerblicher Gebäude. Gefördert werden energieeffiziente Neubauten, bei denen der KfW-Effizienzhaus- Standard 70 oder 55 erreicht wird. Die Förderung erfolgt mit günstigen Darlehen und mit Tilgungszuschüssen.
Weiterhin wird die energetische Sanierung von gewerblichen und kommunalen Bestandsgebäuden, bei denen der KfW- Effizienzhaus- Standard Denkmal, 100 oder 70 erreicht wird, gefördert.
Aber auch einzelne Energieeinsparmaßnahmen, wie Wärmedämmung, Fenster, Vorhangfassaden, Außentüren und Tore, Ladestellen, Sommerlicher Wärmeschutz, Lüftung und Klima inkl. Wärme- und Kälterückgewinnung, Abwärmenutzung, Wärme- und Kälteerzeugung, -verteilung und -speicherung, Kraft-Wärme- bzw. Kraft-Wärme-Kälte-Kopplungsanlagen, Beleuchtung, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Gebäudeautomation, werden mit günstigen Darlehen und mit Tilgungszuschüssen. gefördert.
Gerne beraten wir Sie, welches Beratungsprodukt für Sie am besten passt.
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Energieberatung Mittelstand
Das BAFA fördert eine umfangreiche Energieberatung für Unternehmen (KMU). Die Förderung erfolgt als Direktzuschuss und wird nach Beendigung der Maßnahme an den Unternehmer ausbezahlt.
Für Unternehmen mit jährlichen Energiekosten über 10.000 Euro, beträgt die Zuwendung 80 % der förderfähigen Beratungskosten, jedoch maximal 6.000 Euro.
Für Unternehmen mit jährlichen Energiekosten von maximal 10.000 Euro, beträgt die Zuwendung 80 % der förderfähigen Beratungskosten, jedoch maximal 1.200 Euro.
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Energieaudits gemäß DIN EN 16247
Energieaudits werden nicht gefördert
Unser Tipp: Häufig können Sie sich bereits unsere Beratungsleistungen z.B. durch das BAFA-Programm “Energieberatung im Mittelstand” mit einem Zuschuss bis zu 80% fördern lassen.
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Einsparkonzepte für BAFA u. KfW-Zuschüsse
Die KfW und das BAFA fördern Energieeffizienzmaßnahmen in Unternehmen, die zur Optimierung von Prozessen führen oder die Verwendung von Erneuerbaren Energien beinhalten. Der Programmtitel lautet „Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien in der Wirtschaft“
Die Förderung erfolgt beim BAFA mit Direktzuschüssen oder bei der KfW (Programm 295) mit günstigen Darlehen in Verbindung mit Tilgungszuschüssen. Die Zuschüsse, egal ob direkt oder Tilgungszuschuss, betragen bis zu 55 % der förderfähigen Kosten und sind abhängig von der Art der Maßnahme und von der Größe des Unternehmens.
Für das Kreditprogramm bei der KfW beträgt der effektive Zinssatz ab 1,00 %.
Es werden gefördert:
- Modul 1: Querschnittstechnologien
- Modul 2: Prozesswärme aus erneuerbaren Energien
- Mosul 3: Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement-Software
- Modul 4: Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen
Die energetischen Anforderungen an BAFA- bzw. KfW-Programm sind identisch.
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Auslegung Wärmenetze und Biomasseanlagen
Die KfW fördert Wärmenetze und Biomasseanlage im Programm „Erneuerbare Energien Premium“ 271, 281. Die Förderung erfolgt mit günstigen Darlehen und mit Tilgungszuschüssen. Der effektive Zinssatz beträgt ab 1,00 %.
Folgende Tilgungszuschüsse sind möglich:
- Wärmenetze: 60 € pro Meter Trasse und 1.800 € je Übergabestation
- Biomasseanlage: bis zu 50 € je kW installierter Nennwärmeleistung
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