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KfW Einzelmaßnahmen

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Die KfW fördert energieeffiziente Einzelmaßnahmen, wie z.B.

  • Wärmedämmung von Wänden
  • Wärmedämmung von Dachflächen
  • Wärmedämmung von Geschossdecken
  • Erneuerung der Fenster und Außentüren
  • Erneuerung/Einbau einer Lüftungsanlage
  • Erneuerung der Heizungsanlage und im Bedarf auch die Anschlusskosten an das Erdgasnetz
  • Optimierung bestehender Heizungsanlagen sofern diese älter als zwei Jahre sind

 

Dabei gibt es vieles zu beachten. Zum Beispiel werden Fenster nur dann gefördert, wenn der Dämmwert der Wand besser ist als der Dämmwert der neuen Fenster. Sind die Fenster förderfähig, ist von uns rechnerisch  zu prüfen, ob Fensterlüftung künftig ausreicht oder ob lüftungstechnische Maßnahmen erforderlich werden.

Kurzum, für jede Maßnahme gibt es Anforderungen, die beachtet werden müssen und ohne gelisteten Energieberater in der Energie-Experten-Liste gibt es keine staatl. Förderung.

Wir haben viel Erfahrung und unser Ansporn ist, die besten und sinnvollsten Maßnahmen richtig zu kombinieren. Dabei schauen wir auch über den Tellerrand und verhelfen Ihnen

möglichst zu weiteren Zuschüssen, die es z. B. für Einbruchschutz und barrierereduzierte Umbaumaßnahmen gibt.

 

Unsere passenden Fördermittel hierzu finden Sie in “Wohngebäude” unter:

Zu den Fördermittel

 

Mehr Informationen finden Sie hierzu im “Planungsbüro” unter:

Zu den Leistungen